Das neue Bestattungsgesetz: gut besuchter Infoabend mit Staatsminster Clemens Hoch

Welche Möglichkeiten gibt mir das neue Bestattungsgesetz? Was muss ich tun, damit meine Wünsche berücksichtigt werden? Wann gilt die Totenfürsorgeverfügung? Und was steht sonst noch im Gesetz?

Das waren Fragen, die gestern Abend bei unserer Veranstaltung zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gestellt und beantwortet wurden. Ich hatte Minister Clemens Hoch in die Ziegelhütte nach Kusel eingeladen, um das Gesetz vorzustellen. Vielen Dank, lieber Clemens, für die Informationen!

Hintergrund:
Nach 42 Jahren wurde das Landesbestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz modernisiert. Es trägt der Tatsache Rechnung, dass sich der Umgang mit Leben und Sterben in der Gesellschaft verändert haben. Unter Wahrung der allergrößten Pietät gegenüber den Verstorbenen, den Hinterbliebenen und selbstverständlich auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern, werden neben den traditionellen Bestattungsformen nun auch neue, individuelle Bestattungsformen möglich.

So kann die Asche von Verstorbenen, wenn sie es zu Lebzeiten so gewünscht und über eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung verfügt haben, jetzt auch an Angehörige ausgehändigt werden, in Diamanten gepresst oder im eigenen Garten unter dem geliebten Apfelbaum verstreut werden.

Auch eine „Flussbestattung“ in Rhein, Mosel, Lahn und Saar und eine Tuchbestattung auf dem Friedhof wird für alle Menschen, ohne religiösen Hintergrund, möglich sein. Rheinland-pfälzischen Bundeswehrsoldaten, die im Auslandseinsatz gefallen sind, kommt ein dauerhaftes Ruherecht zu. Sternenkinder können endlichen einen eigenen Ruheplatz finden und so ein Trauerort für Angehörige geschaffen werden.

Weitere Informationen zum Bestattungsgesetz und eine Vorlage der #Totenfürsorgeverfügung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit unter:
https://mwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz

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