Das neue Reformpaket der Bundesregierung

Wir sind uns einig: Die gesetzliche Krankenversicherung braucht eine nachhaltige finanzielle Stabilisierung und an der Notwendigkeit von Reformen besteht kein Zweifel. Die Bundesregierung stellt aber Einsparungen vor echte Strukturveränderungen und erschwert so den Erfolg auch der Krankenhausreform: Das nun verabschiedete Gesetz droht, die medizinische Versorgung im Land erheblich zu erschweren. Mit gezielten Nachbesserungen hätten wir für Krankenhäuser, die Haus- und Kinderärzte und die Psychotherapie deutlich mehr erreichen können. Das nur zaghafte Entgegenkommen der Bundesregierung ist ein Schritt zu wenig. Vor dem Hintergrund der Krankenhausreform werden viele Kliniken und in der Folge die Kommunen in den kommenden Jahren vor erheblichen finanziellen Herausforderungen stehen. Die Umsetzung der Reform darf nicht zulasten der flächendeckenden Versorgung gehen.

Ein besonders schwieriger Punkt bleibt die Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung: Der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe wächst seit Jahren, gleichzeitig dürfen wir die Rahmenbedingungen für diejenigen, die diese Versorgung leisten, nicht verschlechtern. Wir werden jetzt mehr denn je für eine auskömmliche Honorierung psychotherapeutischer Leistungen eintreten müssen und für eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung kämpfen. Hier bleibt der Bund in der Pflicht. Wenn wir hier nicht nachsteuern, besteht die Gefahr, dass dringend benötigte Behandlungsangebote wegfallen oder gar nicht erst entstehen. Das trifft am Ende diejenigen, die auf schnelle und qualifizierte Hilfe angewiesen sind. Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung.

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